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KFZ-Sachverständiger

Gutachten

Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen des Kraftfahrzeugwesen e.V. BVSK.

  • Unfallschadengutachten

  • Fahrzeugbewertungen

  • Gebrauchtwagencheck

  • Zustandsbericht

  • Bremsen- & Lichttest

Was tun, wenn es kracht?

Woran man unbedingt denken sollte,

wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden.

Notieren Sie

  • das amtliche Kennzeichen

  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners

  • Adressen von Zeugen

  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Fotografieren Sie

  • nach Möglichkeit den Unfallort

  • die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß

  • Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.

  • fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an

Bestehen Sie darauf

  • dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

  • Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

  • Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

  • Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

Beauftragen Sie

  • möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Aufgrund der heutigen Regulierungspraxis der Versicherer ist ein Rechtsanwalt ratsam.

Häufig gestellte Fragen

WOZU BRAUCHT MAN ÜBERHAUPT EINEN KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN?

  • Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall

  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang

  • Gebrauchtwagenbewertung

  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)

  • Gutachten für Young- und Oldtimer

  • Maschinengutachten

  • Unfallrekonstruktion

WER KOMMT FÜR DIE KOSTEN DES GUTACHTERS AUF?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

GIBT ES AUSNAHMEN VON DIESER KOSTENTRAGUNGSPFLICHT?

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 750,00 € kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

WIE TEUER SIND KFZ-SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN?

Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.500,00 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 403,00 € und 440,00 €. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto/ Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen 150,00 und 200,00 € – wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.

WER TRÄGT DIE KOSTEN FÜR DEN SACHVERSTÄNDIGEN BEI KASKOSCHADENFÄLLEN?

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens, ohne Verpflichtung des Versicherungsnehmers, ein solches Verfahren einzuleiten. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

REICHT ES NICHT AUS, WENN DIE VERSICHERUNG DES UNFALLGEGNERS EINEN EIGENEN SACHVERSTÄNDIGEN MIT DER SCHADENFESTSTELLUNG BEAUFTRAGT?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

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